Live-Musik Gebührenbefreiung
Wenn Sie in Ihrem Betrieb Live- Musik veranstalten, brauchen Sie dafür eine Aufführungslizenz. Diese bekommt man von der österreichischen Urheberrechtsgesellschaft für Autoren, Komponisten und Musikverleger (AKM).
In Kärnten gibt es nun eine neue Kooperation mit der AKM:
Nach Verhandlungen des Veranstalterverbandes Österreich und AKM übernehmen Ihre WK-Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie Kärnten für ein Jahr die AKM Gebühren für bis zu sechs (!) Live-Auftritte in Ihrem Hotellerie- oder Gastronomiebetrieb.
Das bedeutet, Sie müssen als Kärntner Tourismusunternehmer keine AKM Gebühren bezahlen – und zwar für bis zu sechs Veranstaltungen im Jahr (Zeitraum: 1. Juni bis inklusive 31. Mai des Folgejahres (ausgenommen Silvester).
Die Voraussetzungen
Die Live-Veranstaltungen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit die Gebührenbefreiung gültig ist:
- Es muss sich um eine Veranstaltung mit Live- Musik (ohne Tanz) handeln.
- Die AKM-freie Veranstaltung darf nur im hauptsächlich in Verwendung befindlichen Betrieb mit einem zugelassenen Fassungsraum von maximal 150 Personen durchgeführt werden. (Kein Zeltfest!)
- Für die Veranstaltung darf kein Eintritt oder Spenden verlangt werde. Eine Mindestkonsumation vom Gast zu verlangen ist jedoch erlaubt.
- Der Aufwand für die Musiker darf maximal 789 Euro plus Umsatzsteuer betragen.
- Es können pro Mitgliedsbetrieb bis zu sechs Gutscheine eingelöst werden. Zeitraum: 1. Juni bis inklusive 31. Mai des Folgejahres (ausgenommen Silvester).
- Gültig ist dieses Angebot ausschließlich für Mitglieder der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie in der Wirtschaftskammer Kärnten.
- Der Gutschein gilt auch für Veranstaltungen mit mechanischer Musik (DJ).
- Der Gutschein muss spätestens drei Werktage vor der Veranstaltung beim Veranstalterverband Kärnten einlangen.
- Sollte bei Ihrer Veranstaltung Publikumstanz angeboten werden, bitten wir Sie, sich direkt an die AKM zu wenden!
Zu Beachten:
Als Veranstalter von Live-Musik müssen Sie der AKM melden, welche Titel gespielt wurden – auch wenn Sie diese Aktion der Gebührenbefreiung nutzen.
Dadurch entstehen Ihnen keine Kosten! Mit diesen Angaben werden die Tantiemen an die Komponisten und Autoren der gespielten Werke ausgeschüttet.
Gutschein
Bis zu sechs Veranstaltungen mit Live-Musik pro Jahr können Sie künftig dem Veranstalterverband Kärnten melden. Dieser übernimmt die AKM-Gebühren in Form einer Pauschale für Sie.
Sie sind interessiert? Und haben eine Veranstaltung geplant? Dann füllen Sie bitte dieses Formular mit genauen Angaben aus.
Aber Achtung: Melden Sie sich früh genug bei uns, die Veranstaltung muss mindestens drei Tage zuvor bei der AKM gemeldet werden!
Kontakt
Guntram Jilka
T 05 90 90 4 DW 610
F 05 90 90 4 DW 604
E gastronomie@wkk.or.at